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   VG Hannover, 20.01.2009 - 6 A 4432/08   

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VG Hannover, 20.01.2009 - 6 A 4432/08 (https://dejure.org/2009,24769)
VG Hannover, Entscheidung vom 20.01.2009 - 6 A 4432/08 (https://dejure.org/2009,24769)
VG Hannover, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - 6 A 4432/08 (https://dejure.org/2009,24769)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rechtsschutz bei Kapazitätserschöpfung einer Gesamtschule

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    19 IV ; GG; 54 I ; NSchG; 59 I 1 ; NSchG; 59a I ; NSchG; 59a IV ; NSchG; 123 I ; VwGO
    Aufnahmebeschränkung: Schule; Aufnahmekapazität: Schule; Gesamtschule, Kapazität; Klassenbildungserlass

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufnahmebeschränkung: Schule; Aufnahmekapazität: Schule; Gesamtschule, Kapazität; Klassenbildungserlass

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Hannover, 06.08.2008 - 6 B 3368/08

    Aufnahmeanspruch: Schule; Aufnahmebeschränkung: Schule; Aufnahmekapazität:

    Auszug aus VG Hannover, 20.01.2009 - 6 A 4432/08
    Diese stützen sich auf die Gründe des Beschlusses der Kammer vom 6. August 2008 - 6 B 3368/08 - (juris, http://www.dbovg.niedersachsen.de).

    Allerdings geht die Kammer davon aus, dass es sich bei den Höchstzahlen nur um Richtwerte in Gestalt pauschaler Vorgaben für die Bildung, Teilung oder Zusammenlegung von Klassen handelt, die weder dazu dienen, im Rechtsverhältnis zwischen der Schule und den zur Aufnahme angemeldeten Schülerinnen und Schülern die Kapazität einer Schule festzulegen, noch eine Kapazitätsverordnung im Sinne des § 60 Abs. 1 Nr. 1 NSchG ersetzen können (vgl. Beschluss der Kammer vom 6.8.2008 - 6 B 3368/08 -, a.a.O.) .

    Zugleich hat die Kammer an diese Darlegung erhöhte Anforderungen gestellt, wenn das durch den Grundsatz der Chancengleichheit bestimmte subjektive Teilhaberecht des Rechtsschutz Suchenden bereits durch Rechtsfehler im Aufnahmeverfahren verletzt worden ist (Beschluss der Kammer vom 6.8.2008 - 6 B 3368/08 -, a.a.O.).

    Vielmehr war die Beklagte mit den zum Schuljahresbeginn getroffenen Entscheidungen der Kammer vom 6. August 2008 in den Verfahren 6 B 3368/08 und 6 B 3398/08 auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung der Kammer vorläufig verpflichtet worden, eine weitere Schülerin und einen weiteren Schüler vorläufig aufzunehmen.

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2008 - 2 ME 569/08

    Aufnahmeanspruch in eine Gesamtschule; Aufnahmekapazität einer Gesamtschule als

    Auszug aus VG Hannover, 20.01.2009 - 6 A 4432/08
    Der Kläger vertritt die Rechtauffassung, dass die Rechtspositionen dieser Kinder nicht schützenswert seien, selbst wenn die absolute Zahl der aufgenommenen Kinder nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in dem Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 2 ME 569/08 - zur Erschöpfung der Aufnahmekapazität der Gesamtschule führe.

    Die Beklagte vertritt die Auffassung, dass ihr angesichts der Ausführungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts im Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 2 ME 569/08 - keine gesteigerte Darlegungspflicht hinsichtlich der Erschöpfung ihrer Aufnahmekapazität obliege.

    Spätestens nach ihrer erfolgten Aufnahme genießen diese Schülerinnen und Schüler eine Rechtsposition, in der sie auf den Fortbestand des Schulverhältnisses vertrauen können (Nds. OVG, Beschluss vom 18.12.2008 - 2 ME 569/08 -, juris, http://www.dbovg.niedersachsen.de), denn das NSchG sieht eine Schulentlassung oder den erzwungenen Wechsel von einer einmal besuchten öffentlichen Schule auf eine andere nur vor, wenn in der Person der Schülerin oder des Schülers liegende Gründe eine entsprechende Regelung des Bildungsweges erforderlich machen (vgl. §§ 59 Abs. 4 Sätze 3 bis 6, 61 Abs. 3 Nr. 2, 61 a, 64 Abs. 2, 68 Abs. 2 Satz 1 NSchG).

    Lassen sich aber Rechtsfehler des Vergabeverfahrens nach § 59 a Abs. 1 NSchG nicht mehr durch eine gerichtliche Entscheidung korrigieren, wenn alle verfügbaren Schülerplätze vergeben sind (Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 18.12.2008, a.a.O.), können die rechtswidrig abgelehnten Schülerinnen und Schüler ihre Ansprüche auf rechtsfehlerfreie Entscheidung über ihre Aufnahme noch vor Abschluss des Vergabeverfahrens nur mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO, der auf die Verpflichtung der Schule zum vorläufigen Freihalten eines noch nicht vergebenen Schülerplatzes gerichtet ist, wahren.

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus VG Hannover, 20.01.2009 - 6 A 4432/08
    Demzufolge darf die öffentliche Verwaltung das einem gerichtlichen Verfahren vorangehende Verwaltungsverfahren nicht so gestalten, dass es zur Vereitelung oder unzumutbaren Erschwerung des gerichtlichen Rechtsschutzes gegen die von ihr getroffenen Entscheidungen führt (BVerfG, Beschluss vom 8.7.1982 - 2 BvR 1187/80 -, BVerfGE 61, 82 ff. = NJW 1982 S. 2173, 2175 f.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VG Hannover, 20.01.2009 - 6 A 4432/08
    Diese beruhen darauf, dass Art. 19 Abs. 4 GG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000 S. 1163, 1164 und 2.12.1987 - 1 BvR 1291/85 - BVerfGE 77, 275 ff. = NJW 1988 S. 1255 f.; jeweils m.w.N.) eine unzumutbare, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigende Erschwerung der Darlegungslast im Verwaltungsprozess, die den Rechtsschutzsuchenden mit seinem Anliegen im Ergebnis "leer laufen" lässt, weil sich die darzulegenden Tatsachen von vornherein seinem Wahrnehmungs- und Kenntnisbereich entziehen, verbietet.
  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus VG Hannover, 20.01.2009 - 6 A 4432/08
    Insoweit gelten für die gerichtliche Überprüfung von Vergabeentscheidungen nach § 59 a Abs. 1 NSchG im Grundsatz dieselben Grundsätze, wie sie von dem Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 19.9.1989 - 2 BvR 1576/88 -, NJW 1990 S. 501) für den Eilrechtsschutz zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruch bei der Vergabe öffentlicher Ämter entwickelt worden sind.
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus VG Hannover, 20.01.2009 - 6 A 4432/08
    Diese beruhen darauf, dass Art. 19 Abs. 4 GG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000 S. 1163, 1164 und 2.12.1987 - 1 BvR 1291/85 - BVerfGE 77, 275 ff. = NJW 1988 S. 1255 f.; jeweils m.w.N.) eine unzumutbare, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigende Erschwerung der Darlegungslast im Verwaltungsprozess, die den Rechtsschutzsuchenden mit seinem Anliegen im Ergebnis "leer laufen" lässt, weil sich die darzulegenden Tatsachen von vornherein seinem Wahrnehmungs- und Kenntnisbereich entziehen, verbietet.
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus VG Hannover, 20.01.2009 - 6 A 4432/08
    Dieses Recht korrespondiert mit dem Erziehungsgrundrecht der Eltern aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, welches die grundsätzlich freie Wahl zwischen den verschiedenen vom Staat in der Schule zur Verfügung gestellten Bildungswegen (BVerfG, Urteil vom 06.12.1972 - 1 BvR 230/70 u.a. - BVerfGE 34, 165) umfasst und auf einfachgesetzlicher Ebene in § 59 Abs. 1 Satz 1 NSchG näher ausgestaltet worden ist.
  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Auszug aus VG Hannover, 20.01.2009 - 6 A 4432/08
    Dies entspricht dem allgemeinen prozessualen Grundsatz, dass sich die rechtliche Beurteilung von Verpflichtungsbegehren in der Regel nach dem aktuellen materiellen Recht richtet (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. vom 29.8.1995 - 9 C 391/94 -, NVwZ-RR 1996 S. 232 f., m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 08.10.2003 - 13 ME 342/03

    Aufnahmeanspruch; Aufnahmekapazität; Auswahlkriterien; Auswahlverfahren;

    Auszug aus VG Hannover, 20.01.2009 - 6 A 4432/08
    Dies steht im Einklang mit der Rechtsauffassung, dass der Anspruch von Schülerinnen und Schülern auf Zugang zu dem öffentlichen Schulwesen in Niedersachsen seine Grenze naturgemäß in der Kapazität der jeweiligen Schule findet (Nds. OVG, Beschluss vom 8.10.2003 - 13 ME 342/03 -, juris, http://www.dbovg.niedersachsen.de), was der Kläger in der Klagebegründung mit dem Argument, dass nicht vergeben werden kann, was nicht vorhanden ist, einräumt.
  • VG Hannover, 08.08.2003 - 6 B 3150/03

    Aufnahmeanspruch ; Aufnahmebeschränkung ; Aufnahmekapazität; Bildungsauftrag;

    Auszug aus VG Hannover, 20.01.2009 - 6 A 4432/08
    Zu einem Rechtsanspruch auf Besuch einer bestimmten Schule verdichtet sich das Recht auf Bildung nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. Beschluss der Kammer vom 8.8.2003 - 6 B 3150/03 - juris, http://www.dbovg.niedersachsen.de):.
  • VG Oldenburg, 01.07.2010 - 5 B 1499/10

    Aufnahmekapazität; differenziertes Losverfahren; ermessensfehlerfreie

    Insbesondere bei - wie hier - kapazitätsbeschränkten Gesamtschulen besteht lediglich ein Recht auf gleichberechtigten Zugang zu der öffentlichen Bildungseinrichtung, d. h. ein Anspruch auf ermessenfehlerfreie Auswahlentscheidung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 2 ME 569/08 - NVwZ-RR 2009, 372; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 2 ME 601/07 - juris; VG Hannover; Urteil vom 20. Januar 2009 - 6 A 4432/08 - juris; Niehues/Rux, Schulrecht, 4. Auflage 2006, Rn 607 m.w.N.).

    Im Hinblick auf das Verfahren in künftigen Fällen merkt das Gericht vorsorglich an, dass insoweit schon fraglich erscheint, ob die von VG Hannover (Urteil vom 20. Januar 2009 - 6 A 4432/08 - juris) in Anlehnung an Konkurrentenstreitverfahren im öffentlichen Dienstrecht geforderte zeitlich gestaffelte Versendung negativer und positiver Auswahlergebnisse - d.h. Bekanntgabe der Ablehnungsentscheidungen mindestens eine Woche vor den Annahmeentscheidungen, um eine angemessene Überlegungsfrist einzuräumen - geboten ist.

  • VG Oldenburg, 01.07.2010 - 5 B 1479/10

    Anspruch der Erziehungsberechtigten auf freie Wahl zwischen den zur Verfügung

    Insbesondere bei - wie hier - kapazitätsbeschränkten Gesamtschulen besteht lediglich ein Recht auf gleichberechtigten Zugang zu der öffentlichen Bildungseinrichtung, d.h. ein Anspruch auf ermessenfehlerfreie Auswahlentscheidung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 2 ME 569/08 - NVwZ-RR 2009, 372; Be-schlussvom 19. Dezember 2007 - 2 ME 601/07 -juris; VG Hannover; Urteil vom 20. Januar 2009 - 6 A 4432/08 - [...]; Niehues/Rux, Schulrecht, 4. Auflage 2006, Rn 607 m.w.N.).

    Im Hinblick auf das Verfahren in künftigen Fällen merkt das Gericht vorsorglich an, dass insoweit schon fraglich erscheint, ob die von VG Hannover (Urteil vom 20. Januar 2009 - 6 A 4432/08 - [...]) in Anlehnung an Konkurren-tenstreitverfahren im öffentlichen Dienstrecht geforderte zeitlich gestaffelte Versendung negativer und positiver Auswahlergebnisse - d.h. Bekanntgabe der Ablehnungsentscheidüngen mindestens eine Woche vor den Annahmeentscheidungen, um eine angemessene Überlegungsfrist einzuräumen - geboten ist.

  • VG Braunschweig, 04.08.2010 - 6 B 120/10

    Aufnahme; Aufnahmekapazität; Gesamtschule; Härtefall; Härtegrund;

    Dies setzt aber jedenfalls voraus, dass die gewählte Schule über ausreichende Kapazitäten verfügt und Regelungen des Bildungsweges der Aufnahme im Einzelfall nicht entgegenstehen (vgl. VG Hannover, U. v. 20.01.2009 - 6 A 4432/08 -, dbovg).
  • VG Braunschweig, 23.08.2019 - 6 B 127/19

    Aufnahme; Aufnahmekapazität; Dokumentation; Ganztagsschule; Härtefall;

    Dem haben die Schulen Rechnung zu tragen, indem sie zunächst die abgelehnten Bewerberinnen und Bewerber informieren und bis zur Versendung der Bescheide an die aufgenommenen Schülerinnen und Schüler einen angemessenen Zeitraum abwarten, für den in der Regel eine Frist von einer Woche ausreichen dürfte (vgl. zu allem: VG Hannover, U. v. 20.01.2009 - 6 A 4432/08 -, dbnds Rn. 24 f.; Littmann, a.a.O., Erl. 8).
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